Hinweis zum elektronischen Schriftverkehr

Wappen und Schriftzug Oberroth

Die Gemeinde Oberroth nimmt zurzeit noch keine verschlüsselten und/oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehenen E-Mails an. Aus diesem Grund ist der Versand per E-Mail nicht geeignet, um der Gemeinde Oberroth rechtswirksame Erklärungen, Schriftsätze, Rechtsmittel usw. zukommen zu lassen. Bitte senden Sie uns daher derartige Post ausschließlich schriftlich zu.

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