Unterroth ist früh geschichtlich nachweisbar, und zwar zuerst in einer Urkunde des Klosters Kempten (9. Jahrhudert), wo der Ort samt dem Kirchenschatz als zugehörig zu dieser Abtei erscheint. In den folgenden Jahrhunderten bis 1258 fand ständiger Besitzwechsel statt:
Unter Abt Isengrim von Ottobeuren (1145 - 1180) trat der Freie Hartwig von Roth als Mönch ins Kloster ein und schenkte seine Besitzungen in Ober- und Unterroth dem Kloster. Später reut ihn dieser Schritt und das Kloster muß die Schenkung an Gottfried von Ronsberg abtreten, der dann seinerseits wieder Hartwig damit belehnt.
1165 wird Unterroth als Bestandteil der Herrschaft Kellmünz, das dem Grafen Hugo von Tübingen gehörte, von Herzog Wolf VI. zerstört.
1187 kommt Unterroth wieder an das Kloster Ottobeuren, wahrscheinlich durch Verpfändung, doch nur für kurze Zeit.
Bischöflicher Besitz
1258 hatten der Augsburger Domkanonikus Wolfhard von Rot und sein Bruder Gozzoldus von ihrem Neffen Kunrat von Rot das Dorf Oberroth mit Patronatsrecht und Vogtei erworben.
1280 erwarb Bischof Hartmann von Augsburg von Albert von Neuffen, Graf von Marstetten, zwei Höfe in Matzenhofen.
1293: Als Bischof von Augsburg kaufte Wolfhard von Rot von Konrad, Abt des Klosters Kempten, die Besitzungen in Ritter- oder Unterroth um den Preis von 100 Mark Silber.
Dreiteilung des Dorfes
1426 erhielt Graf Hugo von Rechberg, auf Hohenrechberg, Herr von Kellmünz, die sogenannten Schradischen Güter zu Unterroth vom Bischof von Augsburg als Lehen. 1447 belieh der Bischof die Herren von Rechberg zu Aichheim (Aichen, Illereichen) mit einem anderen Teil, nämlich mit den sogenannten Bartholomäischen Gütern. Seitdem war Unterroth dreigeteilt und blieb es, bis der Ort 1803 durch die Säkularisation bayerisch wurde.
Die drei Grundherren (Bischof, Rechberg zu Kellmünz, Rechberg zu Aichen) waren zugleich auch die Landesherren. Die Stabführung wurde aber abwechselnd ausgeübt. Zwei Jahre war der Oberamtmann von Kellmünz, ein Jahr der Pflegwalter von Oberschönegg der Repräsentant der Staatsgewalt.
Die Gerichtsbarkeit
Die niedere Gerichtsbarkeit übten die drei Grundherren aus. Das Gassenrecht, d. h. die Gerichtsbarkeit über die kleinen Straffälle, die sich auf den Gassen innerhalb des Ortes ereignetenm, war dem Hochstift Augsburg vorbehalten. Die hohe Gerichtsbarkeit hatte die Grafschaft Marstetten, deren Inhaber die Fugger zu Kirchberg und Weißenhorn waren. Über die sache „Jagd" bestimmte die Marktgrafschaft Burgau.
Diese kuriose Zersplitterung der Rechte führte verständlicherweise zu mancher Streitigkeit.
So hatten einmal in einer Sonntagsnacht halbwüchsige Burschen auf dem Gäßlein zwischen der Oberen Wirtschaft („Löwen") und dem jetzigen Geschäft Bäurle ruhestörenden Lärm verübt. Nun war dieses Gäßlein zur oberen Wirtschaft gehörig und daher rechbergisch; daher beanspruchte die Herrschaft Illereichen das Recht der Aburteilung. Aber das Gäßlein war auch öffentlicher Weg; daher erhob auch der Pflegverwalter von Schönegg Anspruch auf das gericht. Der schnellere war der Oberamtmann von Illereichen. Er kam schon am Montag, ließ die „Schwerverbrecher" kommen und sie mit Karbatschenstreichen (Peitsche aus geflochtenen ledernen Riemen) züchtigen. Dagegen erhob nun der Pflegverwalter von Schönegg Einspruch und fragt bei seiner Regierung in Dillingen an, was zu tun sei. Die Antwort lautete, die Delinquenten vorrufen, sie verwarnen und sie dann ein paar Stunden in den Stock legen, von einer Züchtigung aber absehen, weil sie die Schläge ja bereits erhalten haben.
Bauernkrieg 1525
1525 wurden auch die Unterrother Bauern rebellisch. Unter den Führern des Tissener Haufens war auch ein Peter Miller von Unterroth (Müller auf der unteren Mühle), jedenfalls derselbe, der am 24. Juli zu Durach mit 17 Genossen enthauptet wurde. Er war entweder ein Sohn oder ein Bruder des unteren Müllers und Aichhaimer Untertan. „Zur Strafe für den Aufruhr zog am 19. Mai ein Zug Reisiger und ein Fähnlein Landsknechte gegen Unterroth, plünderten daselbst, nahmen Roß, Kühe, Kälber, Schafe, Hennen, Gänse, Enten, Hausrat, was man fand und erstachen zwei Mann. Tags darauf kamen die Weiber von Unterroth und lösten um 180 Gulden ihre Habe wieder aus. Es blieb ihnen aber Leinwand, Schmalz und anderem viel dahinten."