Aufstellungsbeschluss zur Einleitung eines Bauleitplanverfahrens zur Ausweisung eines PV Sondergebiets

Der Gemeinderat der Gemeinde Oberroth hat in seiner Sitzung vom 15.06.2022 folgende Beschlüsse gefasst:

Die Gemeinde Oberroth beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans für den Bereich „Sondergebiet Solarpark Oberroth“. Der Änderungsbereich umfasst die Grundstücke mit den Flurstücksnummern 376, 377, 379, 395, 396, 397, 398, 401, 402, 403, 404 und 405 (alle Gemarkung Oberroth), soll als „Sondergebiet Solarpark“ ausgewiesen werden und die Errichtung des Umspannwerkes bauplanungsrechtlich ermöglichen.

 

Die Gemeinde Oberroth beschließt die Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich „Sondergebiet Solarpark Oberroth“. Der Änderungsbereich umfasst die Grundstücke mit den Flurstücksnummern 376, 377, 379, 395, 396, 397, 398, 401, 402, 403, 404 und 405 (alle Gemarkung Oberroth), soll als „Sondergebiet Solarpark“ ausgewiesen werden und die Errichtung des Umspannwerkes planungsrechtlich vorbereiten.

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