Bebauungsplan "Am Herdweg"

Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Marktgemeinderat von Buch hat in seiner öffentlichen Sitzung
vom 13.12.2022 den Bebauungsplan "Am Herdweg“ gemäß § 10 Abs. 1
des Baugesetzbuches (BauGB) als Satzung beschlossen.
Maßgebend ist der Bebauungsplan mit den textlichen Festsetzungen
und der Begründung jeweils in der Fassung vom 06.12.2022.

 

Auf die Rechtsfolgen gemäß § 215 Abs. 1 und 2 BauGB wird hingewiesen.


Unbeachtlich werden:
1. eine beachtliche Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 bis 3
BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,


2. eine nach § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften
über das Verhältnis des Bebauungsplans,


3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,
wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit Bekanntmachung des
Bebauungsplanes schriftlich gegenüber dem Markt Buch unter
Darlegung des die Verletzung begründeten Sachverhaltes geltend
gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach
§ 214 Abs. 2a beachtlich sind.


Die Verletzung oder der Mangel ist schriftlich oder zur Niederschrift
beim Markt Buch, Friedhofweg 2, 89290 Buch während der
Dienststunden geltend zu machen.


Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 und 4 BauGB über die fristgemäße
Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für
Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diese und über
das Erlöschen der Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.


Mit der Bekanntmachung wird der Bebauungsplan "Am Herdweg"
rechtsverbindlich.


Der Bebauungsplan einschließlich der Begründung kann beim
Markt Buch im Rathaus während der Dienststunden eingesehen
werden. Auf Verlangen wird über den Inhalt des Bebauungsplanes
Auskunft gegeben.


Markt Buch, 14.12.2022


Markus Wöhrle
1. Bürgermeister

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