Bebauungsplan "An der Weiherstraße" - Satzungsbeschluss

Bebauungsplan

"An der Weiherstraße"

Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

 

 

Der Marktgemeinderat von Buch hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 07.10.2021 den Bebauungsplan "An der Weiherstraße“ gemäß § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) als Satzung beschlossen.

 

Maßgebend ist der Bebauungsplan mit den textlichen Festsetzungen und der Begründung jeweils in der Fassung vom 22.09.2021.

 

Auf die Rechtsfolgen gemäß § 215 Abs. 1 und 2 BauGB wird hingewiesen.

Unbeachtlich werden:

  1. eine beachtliche Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  2. eine nach § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans,
  3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,

wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit Bekanntmachung des Bebauungsplanes schriftlich gegenüber der Markt Buch unter Darlegung des die Verletzung begründeten Sachverhaltes geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a beachtlich sind.

 

Die Verletzung oder der Mangel ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Markt Buch, Friedhofweg 2, 89290 Buch während der Dienststunden geltend zu machen.

 

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 und 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diese und über das Erlöschen der Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.

 

Mit der Bekanntmachung wird der Bebauungsplan "Am der Weiherstraße" rechtsverbindlich.

 

Der Bebauungsplan einschließlich der Begründung kann bei der Markt Buch im Rathaus während der Dienststunden eingesehen werden. Auf Verlangen wird über den Inhalt des Bebauungsplanes Auskunft gegeben.

 

 

 

 

Markt Buch, 02.11.2021

Markus Wöhrle

1. Bürgermeister

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