Förderaufruf Regionalbudget – Ihr Kleinprojekt für 2025!

Ihr Kleinprojekt für 2025

Förderaufruf Regionalbudget – Ihr Kleinprojekt für 2025!

ILE-Region, 14.10.2024

Die ILE Iller-Roth-Biber beabsichtigt für das Jahr 2025 beim Amt für Ländliche Entwicklung (ALE) Schwaben die Förderung eines Regionalbudgets nach den Finanzierungsrichtlinien Ländliche Entwicklung (FinR-LE) in Höhe von 75.000 EUR zu beantragen. Im Falle der Bewilligung durch das ALE erfolgt die Förderung nach den Bestimmungen der Maßnahme 9.0 Regionalbudget im Förderbereich 1 „Integrierte Ländliche Entwicklung“ (ILE) des Rahmenplans der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) in der jeweils geltenden Fassung.

Die ILE Iller-Roth-Biber ruft unter Berücksichtigung der nachfolgend genannten Bedingungen zur Einreichung von Förderanfragen für Kleinprojekte im Rahmen des Regionalbudgets auf.

Dieser Aufruf umfasst ausschließlich Anfragen auf Förderung von Kleinprojekten, die unter Berücksichtigung

  • der Ziele gleichwertiger Lebensverhältnisse einschließlich der erreichbaren Grundversorgung, attraktiver und lebendiger Ortskerne und der Behebung von Gebäudeleerständen,
  • der Ziele und Erfordernisse der Raumordnung und Landesplanung,
  • der Belange des Natur-, Umwelt- und Klimaschutzes,
  • der Anpassung an den Klimawandel,
  • der Reduzierung der Flächeninanspruchnahme,
  • der demografischen Entwicklung sowie
  • der Digitalisierung

den Zweck verfolgen, die ländlichen Räume als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturräume zu sichern und weiterzuentwickeln.

Kleinprojekte sind Projekte, deren förderfähige Gesamtausgaben 20.000 EUR nicht übersteigen. Hierbei handelt es sich um Nettoausgaben. Zu beachten ist, dass alle den Zweck der Förderung erfüllenden förderfähigen Nettoausgaben eines Projekts diese Höchstgrenze nicht überschreiten dürfen. Andernfalls kann ein Vorhaben nicht mehr als Kleinprojekt gewertet werden. In einem Aufruf kann pro Projekt nur ein Antrag eingereicht werden. Eine Aufteilung von Projekten zur Unterschreitung der förderfähigen Gesamtausgaben ist nicht zulässig.

Voraussetzungen:

Gefördert werden nur Kleinprojekte mit deren Durchführung noch nicht begonnen wurde. Als Maßnahmenbeginn ist grundsätzlich bereits die Abgabe einer verbindlichen Willenserklärung zum Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- und Leistungsvertrags bzw. auch der Materialkauf für die beantragte Maßnahme zu werten.

Bei Vorhaben zur Förderung von wirtschaftlichen Tätigkeiten sind die Bestimmungen der EU zu De-minimis-Beihilfen für den Bereich Gewerbe zu beachten.

 

 

Fördergegenstand:

Förderfähig sind beispielsweise Kleinprojekte zur

  1. Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements,
  2. Begleitung von Veränderungsprozessen auf örtlicher Ebene,
  3. Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit,
  4. Verbesserung der Lebensverhältnisse der ländlichen Bevölkerung,
  5. Umsetzung von dem ländlichen Charakter angepassten Infrastrukturmaßnahmen,
  6. Sicherung und Verbesserung der Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung.

Das Kleinprojekt muss so rechtzeitig umgesetzt werden, dass die Zahlungen der entstehenden Rechnungen bis 20.09.2025 durchgeführt und der Durchführungsnachweis bis spätestens 01.10.2025 vorgelegt werden können.

Zuwendungs- und Antragsberechtigte:

  1. Juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts,
  2. Natürliche Personen und Personengesellschaften.

Art und Umfang der Förderung:

Die Zuwendung wird als Zuschuss im Wege der Anteilfinanzierung gewährt. Die tatsächlich entstandenen förderfähigen Kosten abzüglich Preisnachlässe (Skonti, Boni und Rabatte) werden mit bis zu 80 % bezuschusst, maximal jedoch mit 10.000 EUR und unter Berücksichtigung der im privatrechtlichen Vertrag (siehe unten) festgelegten maximalen Zuwendung. Soweit die Umsatzsteuer nach § 15 UstG als Vorsteuer abziehbar ist, gehört sie nicht zu den zuwendungsfähigen Ausgaben. Kleinprojekte mit einem Zuwendungsbedarf unter 500 EUR werden nicht gefördert.

Die gleichzeitige Inanspruchnahme von Zuwendungen aus anderen Förderprogrammen ist zulässig, soweit dies dort nicht ausgeschlossen ist. Zuwendungen und geldwerte Leistungen Dritter führen erst zu einer Kürzung der Zuwendung aus dem Regionalbudget, wenn die Summe aller Mittel die förderfähigen Gesamtkosten überschreitet. Eine zusätzliche Förderung über die FinR-LE oder die Dorferneuerungsrichtlinien zum Vollzug des Bayerischen Dorfentwicklungsprogramms (DorfR) ist nicht erlaubt.

Ein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Zuwendung ist nicht auf Dritte übertragbar.

Antrags- und Auswahlverfahren:

Mit dem Regionalbudget können Kleinprojekte durchgeführt werden, die der Umsetzung des Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzepts dienen und im Gebiet des ILE-Zusammenschlusses liegen. Die Auswahl der Kleinprojekte erfolgt durch ein Entscheidungsgremium, das sich aus Vertretern regionaler Akteure zusammensetzt.

 

 

Kriterien zur Projektauswahl:

Die Kriterien zur Projektauswahl finden Sie auf der Homepage der ILE (www.ile-iller-roth-biber.de/projekte/laufende-projekte/regionalbudget-2025).  

Alle eingereichten Projektanträge werden auf Einhaltung der Fördervoraussetzungen geprüft und anhand der genannten Auswahlkriterien bewertet. Aus der Bewertung aller Projekte entsteht die Reihenfolge der zu unterstützenden Projekte im Rahmen des zur Verfügung stehenden Regionalbudgets.

Nach einer positiven Auswahlentscheidung wird ein privatrechtlicher Vertrag zwischen dem ILE-Zusammenschluss Iller-Roth-Biber und dem Träger des ausgewählten Kleinprojekts geschlossen, in dem die Umsetzungsmodalitäten geregelt werden.

Termine:

  • Abgabe der Förderanfragen spätestens am: Freitag, 06.12.2024
  • Stichtag zur Umsetzung der Kleinprojekte und Bezahlung der Rechnungen: Samstag, 20.09.2025
  • Spätester Termin zur Einreichung des Durchführungsnachweises bei der verantwortlichen Stelle: Mittwoch, 01.10.2025

Folgende Richtlinien und Hinweise sind im Rahmen dieses Aufrufs ebenso verbindlich:

  • Ergänzende Verfahrensbestimmungen der ILE Iller-Roth-Biber 2025
  • Merkblatt zur Durchführung von Kleinprojekten
  • Merkblätter zu den De-minimis-Beihilfen

Unterlagen:

Alle benötigten Unterlagen von der Information über die Antragsstellung bis zur Abwicklung des Kleinprojekts finden Sie unter: www.ile-iller-roth-biber.de/projekte/laufende-projekte/regionalbudget-2025).

 

Anfragen auf Förderung sind bis spätestens Freitag, den 06.12.2024, an die verantwortliche Stelle mit folgenden Adressen zu richten:

Geschäftsstelle ILE Iller-Roth-Biber

Rathaus Kellmünz

Marktstraße 6

89293 Kellmünz a. d. Iller

 

oder

Verantwortliche Stelle des ILE-Zusammenschlusses Iller-Roth-Biber

Rathaus Illertissen

Hauptstraße 4

89257 Illertissen

 

 

 

Als Ansprechpartner steht zur Verfügung:

Andreas Probst

Regionalmanager ILE Iller-Roth-Biber

E-Mail: probst@ile-iller-roth-biber.de

Tel: 08337 9002974

Mobil: 01520 3424080

 

Geschäftsstelle ILE Iller-Roth-Biber

Rathaus Kellmünz

Marktstraße 6

89293 Kellmünz a. d. Iller

 

 

 

 

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