Gesplittete Abwassergebühr - Meldepflicht bei Änderung der versiegelten Flächen

gesplittete Abwassergebühr

Im Jahr 2013 hat die Gemeinde Unterroth die gesplittete Abwassergebühr eingeführt. Seither wird nicht mehr nur das bezogene Frischwasser als Maßstab für die Berechnung der Abwassergebühr herangezogen, sondern auch die versiegelten Flächen auf dem Grundstück.

Die Niederschlagswassergebühr bemisst sich nach den überbauten und den befestigten Flächen des Grundstücks, von denen aus Niederschlagswasser in die Entwässerungs-einrichtung eingeleitet wird oder abfließt.

 

Gemäß der gemeindlichen Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS) ist der Grundstückeigentümer verpflichtet, Änderungen der der Gebührenberechnung zugrundeliegenden Flächen auch ohne Aufforderung binnen eines Monats nach Eintritt der Änderung der Gemeinde mitzuteilen. Bitte teilen Sie die Anlage von neuen Hofflächen, Stellplätzen und Wege sowie die Entsiegelung bisher berücksichtigter Flächen der Gemeindeverwaltung mit, damit die Abwassergebühren korrekt berechnet werden können.

 

Sollten Sie im Jahr 2023 Änderungen an ihren überbauten bzw. befestigten Flächen, die in die gemeindliche Kanalisation einleiten, vorgenommen haben, bitten wir Sie diese Änderungen in der Verwaltungsgemeinschaft Buch, Friedhofweg 2, 89290 Buch (Telefon: 07343 9603-12) mitzuteilen.

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