Bekanntmachung über die Billigung des Bebauungsplanentwurfes, sowie Beschluss über die öffentliche Auslegung für den Bebauungsplan „Gewerbegebiet Buch

Öffentlichkeitsbeteiligung und Entwurf des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Buch Nordwest 3. Bauabschnitt“

Bekanntmachung über die Billigung des Bebauungsplanentwurfes, sowie Beschluss über die öffentliche Auslegung für den Bebauungsplan „Gewerbegebiet Buch Nordwest 3. Bauabschnitt“, Gemarkung Buch (an der Gewerbestraße); Markt Buch.

 

Grossansicht in neuem Fenster: Bebauungsplan „Gewerbegebiet Buch Nordwest 3. Bauabschnitt“Bildnachweis: Bildnachweis: ds - architektur und stadtplanung, Memmingen

 

Der Marktgemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 06.09.2022 die Beiträge aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung behandelt und den Entwurf des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Buch Nordwest 3. Bauabschnitt“ gebilligt.

 

Ebenso wurde die öffentliche Auslegung (entsprechend §3 Abs. 2 BauGB) des Bebauungsplanentwurfes und die Benachrichtigung der Träger öffentlicher Belange (entsprechend §4 Abs. 2 BauGB) beschlossen.

 

Der Öffentlichkeit wird im Rahmen der öffentlichen Auslegung Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

 

Der Bebauungsplanvorentwurf mit Stand vom 26.07.2022 liegt vom

 

19. September 2022 bis 21. Oktober 2022

 

im Rathaus des Marktes Buch, Friedhofweg 2, 1. OG, Zimmer 14

 

während der allgemeinen Öffnungszeiten zur öffentlichen Einsichtnahme aus. Äußerungen können während der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift im Rathaus Buch vorgebracht werden.

 

Nicht fristgerecht abgegebene Äußerungen können bei der Beschlussfassung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben.

 

Die Unterlagen stehen zudem im Rahmen der frühzeitigen öffentlichen Auslegung auf der Internetseite des Marktes Buch unter www.markt-buch.de unter dem Reiter Bürgerservice und Politik -> Aktuelles -> öffentliche Auslegungen -> Bauleitpläne in Aufstellung zur Einsicht bereit.

 

Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt “Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren” das ebenfalls öffentlich ausliegt.

 

 

Markt Buch

gez. Markus Wöhrle

Bürgermeister

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