Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen

Reinhaltung der öffentlichen Straßen und Gehwege nach der Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen


Die Verwaltungsgemeinschaft Buch weist die Eigentümer von Grundstücken darauf hin, dass die Straßen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Reinlichkeit zu reinigen und sauber zu halten sind. Dies betrifft auch die Gehwegkanten. Die Gehwegkanten sind zudem auch von Bewuchs freizuhalten. Das heißt, dass gerade jetzt während der Herbstzeit die Gehwege angrenzend an ihr Grundstück von Laub, Schlamm, Unkraut sowie Moos und sonstigem Unrat zu entfernen sind.

 

Die Verordnungen über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen des Marktes Buch und der Gemeinden Oberroth und Unterroth können zu den üblichen Öffnungszeiten im Rathaus in Buch oder auf unserer Homepage unter der jeweiliigen Gemeinde dem Reiter eingesehen werden.

 

Markt Buch: Satzungen und Verordnungen 

Gemeinde Oberroth: Satzungen und Verordnungen

Gemeinde Unterroth: Satzungen und Verordnungen

 

Wir bitten um Beachtung!

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